Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltung

Für die Buchung der Mobil-Discothek Lars Meckfessel, vertreten durch: Lars Meckfessel, Kiebitzweg 12, 49565 Bramsche (im Folgendem Lars Meckfessel benannt) gelten die folgenden Bedingungen. Der Kunde als Veranstalter (im Folgenden als VA bezeichnet) erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung der Mobil-Discothek beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§2 Gage

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, enthalten die Pauschalpreise alle anfallenden Nebenkosten, eine hochwertige, professionelle Beschallungsanlage, eine professionelle Lichtanlage im Tanzflächenbereich, sowie den DJ in den vom VA gebuchten Zeitraum (inklusive Auf- und Abbau der Anlage und der einmaligen An- und Abfahrt im Umkreis von 30 km, ausgehend vom: Kiebitzweg 12, 49565 Bramsche). Zusätzliche Kosten, wie z.B. der weiteren Kilometerpauschale (pro Kilometer 0,65 € + 8,00€ pro Std. Fahrtzeit), werden mit dem angegebenen Betrag  abgerechnet. Die Veranstaltungsdauer ergibt sich aus dem Vertrag bzw. den örtlichen Anweisungen des VA. So genannte „OpenEnd“-Veranstaltungen enden spätestens um 05:00 Uhr (gesetzliche Sperrstunde). Der im Angebot/Vertrag angegebene Grundbetrag ist der  Mindestbetrag, der unabhängig von weiteren Kosten mindestens fällig wird. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende der Veranstaltung

b) Überweisungen auf ein von Lars Meckfessel genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch innerhalb der nächsten 14 Tage nach dem Rechnungsdatum. Diese Zahlungsart findet aber nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Schecks, Kreditkarten o.ä. werden nicht akzeptiert.

§3 Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des VA ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

a) Rücktritt 90 bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 10% der vereinbarten Gage

b) Rücktritt 30 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage

c) Rücktritt ab 7 Tage vor der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Gage

Für ein Nichterscheinen von Lars Meckfessel am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe des Pauschalpreises fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Gestellung der Hardware mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Falle wird durch Lars Meckfessel versucht einen Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen, wie vereinbart, zu stellen. Insgesamt sind gegenseitige Schadensersatzansprüche auf die Höhe des vereinbarten Pauschalpreises begrenzt.

§4 Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der VA, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges, oder vorsätzliches Verhalten durch Lars Meckfessel verursacht worden ist. Für Schäden am Equipment und Musikdatenträgern von Lars Meckfessel, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der VA. Sofern Lars Meckfessel durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde / VA kein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

§5 GEMA
 
Durch Lars Meckfessel werden keine Veranstaltungen bei der GEMA gemeldet. Zahlungen erfolgen an die GEMA nur für  die Lizensierung von angefertigten Kopien zum Zwecke der öffentlichen Vorführung (Tarif V-Rö). Private Feiern wie z.B.: Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Polterabende usw. sind im Sinne der GEMA in der Regel nicht anmelde- und gebührenpflichtig, der Einzelfall ist jedoch vom jeweiligen VA selbst zu überprüfen.

§6 Sonstiges

Animationen und umfangreiche Moderation sind kein genereller Vertragsbestandteil. Lars Meckfessel ist nur an die im Angebot / Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Der DJ unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung den Anweisungen der Gäste oder des VA. Dem VA sind Stil und Art bekannt und ggf. im Vertrag festgehalten. Der VA stellt am Veranstaltungstag die Stromversorgung, ggf. ein effektiven 100% Regenschutz für die Technik, angemessene Mahlzeiten, sowie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsbereich für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts Anderes vereinbart, stellt der VA am Veranstaltungsort eine 230V / 16A Stromversorgung bereit. Bei engen Platz- und Raumverhältnissen kann Lars Meckfessel, die Ton- und Lichtanlage reduzieren, um eine Gefährdung für die Gäste (durch Stative usw.) zu vermeiden. Wenn bei privaten Veranstaltungen die Anzahl der verbliebenen Gäste unter 10 Personen sinkt, obliegt es dem DJ den Musikbetrieb fortzusetzen.

§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Osnabrück. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen Lars Meckfessel und dem VA unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Osnabrück. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen Lars Meckfessel und dem VA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Bramsche, 01.01.2014